Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BergBox GmbH

§ 1 Geltungsbereich; Pflichten des Bestellers, Änderung der AGB

1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen durch Sie (nachfolgend auch „Besteller”) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB”) der BergBox GmbH (nachfolgend auch „wir” oder „BergBox“).

2. Alle Informationen, die Sie im Bestellvorgang angeben, müssen aktuell und korrekt sein. Sie sollten Ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben. Sie sollten es an einem sicheren Ort aufbewahren, der für Unbefugte unzugänglich ist, und uns unverzüglich in Textform benachrichtigen, wenn es verloren geht oder übertragen wird. Für Missbrauch, z.B. Für jede nicht autorisierte Anfrage von Dritten mit Ihrem Passwort und den daraus resultierenden Ansprüchen sind Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

3. BergBox behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft nach folgendem Verfahren zu ändern: Hierzu werden wir Ihnen vorher die vorgesehenen Änderungen mitteilen und Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht binnen zwei Monaten nach der Änderungsmitteilung widersprechen. Falls Sie der Änderung widersprechen, behalten wir uns bei Angebotsvarianten mit unbestimmter Laufzeit bzw. Anzahl von Lieferungen die ordentliche Kündigung vor.

4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Vertragsabschluss; unverbindliche Angaben, Abgabemengen und – beschränkungen

1. Alle Angaben zu unseren Waren und Preisen vor Vertragsschluss sind freibleibend und unverbindlich. Die Produktabbildungen entsprechen nicht dem Aussehen der gelieferten Produkte. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung von Artikeln kommen. Mängelansprüche bestehen diesbezüglich insoweit nicht, als die Veränderungen für Sie zumutbar sind und nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung abweichen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Lieferung bestimmter Artikel in Ihrer Produktebox mit Lebensmitteln von BergBox.

2. Ein gültiger Kaufvertrag zwischen BergBox und Ihnen wird durch die Annahme eines Angebots des Bestellers durch BergBox wie folgt geschlossen:

3. Sie können durch das vollständige Ausfüllen und Bestätigen des durch BergBox bereit gestellten Bestellformulars ein bindendes Angebot abgeben. BergBox kann dieses Angebot entweder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann BergBox die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit der Annahme des Angebots entsteht ein Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware oder des bestellten Gutscheins. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab, bzw. sämtlicher Lieferungen, die durch die Anzahl Zyklen in dem definierten Angebot formuliert waren. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar nach der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zehn Tagen annehmen.

4. Das Angebot der BergBox richtet sich an Endverbraucher. Die bestellte Ware bzw. der bestellte Gutschein sind nicht für den Wiederverkauf bestimmt. 

5. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit unter www.bergbox.ch/agb einsehen. Ihre Bestelldaten können nach Absenden der Bestellung aus Sicherheitsgründen gelöscht werden.

6. Das Angebot der BergBox bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 Jahre sind, ist die Mitwirkung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Für fehlerhaftes Verhalten und die daraus resultierenden Folgen ist der Käufer zu belasten.

7. Das wöchentliche Angebot der BergBox richtet sich dem Angebot der Produzenten. BergBox hält sich das Recht vor, minimale Änderungen zu der im Bestellprozess und dem auf dem Lieferschein definierten Mengen- und Produktangaben zu machen. Soll heissen, dass die Bestellung von der effektiven Lieferung abändern darf. BergBox stellt sicher, dass bei einer Lieferung der Mindestbetrag der Bestellung erfüllt wird.

8. Kann aufgrund vom saisonalen Angebot der Produzenten kein ausreichendes Angebot zusammengestellt werden, kann BergBox die Lieferung für die aktuelle Woche absagen. Dem Besteller wird diese nicht gelieferte Bestellung nicht verrechnet. Das gesparte Guthaben bleibt auf seinem BergBox Mitglieder-Account.

9. Die kommunizierten Mengenangaben pro Box/ Lieferung kann aufgrund saisonalen Schwankungen und anhand des Angebots ändern. Die Zusammenstellung des Angebots basiert jeweils auf einem Einkaufspreis, der stetig unter minimalen Abweichungen gleich bleibt.

10. Während den Weihnachtsferien (2 letzte Kalenderwochen Dezember) stellt BergBox das Angebot grundsätzlich ein. Dies wird vie Mail oder auf der Webseite kommuniziert.

11. In den Monaten April und Mai hat BergBox die Möglichkeit das Angebot aufgrund von Lieferengpässen abzuändern oder einzustellen. Die exakten Daten werden per Mail oder auf der Webseite kommuniziert.

12. Sämtliche Lebensmittel müssen vor dem Konsum gründlich gewaschen werden. BergBox ist nicht verpflichtet sämtliche Produkte auf der Webseite vollständig abzubilden, so können Mengenangaben, Produktefotos und Beschriebe von der effektiven Ware abweichen. 

13. Produkte können Allergene enthalten. Produkte mit Alkohol dürfen nicht von Minderjährigen bestellt werden.

 

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung

1. Grundsätzlich gelten die mit BergBox geschlossenen Kaufverträge als auf bestimmte Zeit geschlossen (nachfolgend auch „Abonnentenverträge“). Ausnahmsweise, in gesondert ausgewiesenen Fällen, etwa im Fall von möglichen Geschäftskundenboxen oder individuellen Bestellanforderungen, kann es Vertragsverhältnisse mit unbestimmter Laufzeit geben.

2. Bei Vertragsverhältnissen mit fester Laufzeit oder betreffend eine feste Anzahl vereinbarter Lieferungen endet der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit oder mit der Zusendung der vereinbarten Lieferungen. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesen Fällen nicht. Ferner verlängert sich das Vertragsverhältnis in diesen Fällen nicht automatisch.

3. Abonnentenverträge können wie folgt gekündigt werden: Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mindestens 14 Tage vor dem Liefer- / Abholtermin der zu kündenden Lieferung erfolgen. (entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei BergBox). Alle pendenten Lieferungen bis zum vereinbarungsgemäss frühestens Lieferschluss werden ausgeführt und verrechnet.

4. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich und werden durch BergBox in den spezifischen Fällen schriftlich kommuniziert.

5. Eine Kündigung vor Erhalt der ersten Lieferung ist nicht möglich.

6. Im Fall einer Kündigung wird dem Besteller der Betrag für eventuell bereits bezahlte aber nicht ausgelieferte Bestellungen mit vereinbartem Zustelldatum zurückerstattet. Insofern die Kündigung rechtmässig ist. Die BergBox verpflichtet sich die Rücküberweisung des geschuldeten Betrags innert 45 Tagen durchzuführen. Die BergBox hat das Recht aus der Kündigung und dem Vertrag entstehende Umstände mit finanziellen Folgen (Beispielsweise Personalaufwände) dem restlichen Guthaben abzuziehen. 

 

§ 4 Lieferung, Liefervoraussetzungen, Eigentumsvorbehalt; Gefahrenübergang; Lieferunterbrechung

1. BergBox liefert ausschliesslich in der Schweiz an lieferdienstzustellfähige Adressen in den auf der Webseite angegebenen Lieferbereichen.

2. Es gilt die Zustellungsart zu beachten, falls die kein Postversand angeboten wird, kann der Besteller auf einen kommunizierten Aufpreis die Lieferung nach Hause verlangen, falls das PLZ der Lieferadresse mit dem definierten Lieferumfang übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, ist der Besteller verpflichtet die Bestellung zu angegebenen Zeiten an den definierten Orten abzuholen.

3. Wird eine Bestellung von dem Besteller nicht während den definierten Abholzeiten am definierten Abholort abgeholt, wird die BergBox automatisch zum Eigentümer der bestellten Ware, die Zahlung wird dennoch dem Besteller verrechnet. Mögliche daraus resultierende Mehraufwände darf durch BergBox dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

4. Adressänderungen für Lieferungen, gilt es BergBox schriftlich durch zu geben und sind erst 7 nach Adressänderung aktiv. 
Abweichungen von dieser Regelung werden im Einzelfall durch BergBox kommuniziert.

5. Der Besteller verpflichtet sich am definierten Liefertag die Ware zwischen 16:00 und 20:00 Uhr entgegen zu nehmen. Ist dies dem Besteller nicht möglich, wird die Lieferung vor dem Haus deponiert, der Besteller erstellt dadurch eine verbindliche Abstellgenehmigung. Für BergBox ist durch die Deponierung der Box vor dem Haus die Lieferung vollbracht und übernimmt ab diesem Zeitpunkt keine Verantwortung über mögliche Schäden oder Diebstähle an der Lieferung. 

6. Es besteht die Möglichkeit eine Lieferung für eine periodische Zeit zu stornieren. Dies muss rechtzeitig über das digital verfügbare Tool erfolgen. Es gelten die Regulierungen des Kalendertools.

7. Erwünscht der Besteller die Änderung der Zustellungsart, so ist der Besteller verantwortlich seinen Wunsch schriftlich an die BergBox zu richten. Die Änderung der Zustellungsart geilt erst ab Bestätigung seitens BergBox als angenommen. Die BergBox hat das Recht sämtliche damit verbundene Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.

8. Bei Kunden:innen die wir über eine Briefkastenanlage bedienen oder nicht zustellpflichtig sind, können wir keine Zustellung vornehmen. Alle nicht abgeholten Produkte und Bestellungen werden nach Öffnungszeiten der Abholstelle zurückgehalten oder vor dem Eingang deponiert. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die BergBox GmbH keine Haftung über das Produkt. Zudem behält sich die BergBox GmbH zu jedem Zeitpunkt das Recht vor Bestellungen aufgrund einer für uns nicht möglichen Lieferung zu stornieren.

 

§ 5 Gewährleistung

1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.

 

§ 6 Preise und Versandkosten; Fälligkeit; Zahlung; Verrechnung; Zurückbehaltung

1. Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und, soweit nicht anders vereinbart, die Versandkosten werden gemäss Zustellungsart und Warenkorbübersicht zusätzlich addiert.

2. Sämtliche Bestellungen müssen im Voraus bezahlt werden.

3. Die Lieferkisten / Holzkisten sind und bleiben Eigentum der BergBox. Der Besteller ist verpflichtet in der Folgewoche (auch wenn keine Bestellung fällig ist), die Kiste an dem Liefer- oder Abholort zu deponieren. Es gilt der Liefer- / Abholort der vorgängigen Woche. Die Rückgabe muss persönlich und zu definierten Lieferzeiten erfolgen. Bei periodischen Stornierungen von Bestellungen besteht die Möglichkeit die Holzkiste bei der kommenden Bestellung zu retournieren. Allfällige Schäden werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

4. Der Besteller verzichtet darauf, Forderungen gegen BergBox zur Verrechnung zu bringen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ ist grundsätzlich nicht möglich. Kann diese vom Besteller angewählt werden, kann BergBox ohne Begründung diese Zahlungsart ablehnen.

6. Beim Abschluss eines Vertrages wird das Konto oder die Kreditkarte hinsichtlich der gesamten Lieferungen belastet. Die Anzahl Lieferungen basieren auf der in der Bestellung angewählten Produkt. 
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus technischen Gründen die Belastung auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte für Sie eventuell erst einige Tage später sichtbar wird.

7. Guthaben, das Ihrem Kunden-Konto aus ‚Freunde-werben-Freunde‘-Aktionen gutgeschrieben wird, wird automatisch mit dem Kaufpreis der nächstmöglichen Lieferung verrechnet. Überschreitet das gesammelte Guthaben den Kaufpreis der Lieferung, findet die Verrechnung so lange mit den folgenden Lieferungen statt, bis das Guthaben erschöpft ist.

8. Die Höhe der Gutschrift für den Werbenden bemisst sich nach dem aktuellen Angebot der ‚Kunden-werben-Kunden‘-Aktion zum Zeitpunkt der Bestellung durch den geworbenen Kunden.

9. Die Nutzung von gefälschten Gutscheincodes ist illegal und der Besteller wird für diese Straftat angezeigt.

10. Sie können Ihren persönlichen Gutschein-Code gerne auf Ihrer privaten Webseite oder Ihrem privaten Blog, privatem Facebook- oder Twitter-Profil veröffentlichen. Falls dieser aber nur einmalig gültig ist, liegt es in der Schuld des Bestellers, dass er seinen persönlichen Gutscheincode weitergegeben hat. Der Gutschein-Code wird automatisch deaktiviert. Eine Veröffentlichung auf kommerziellen oder Drittanbieterseiten, wie Gutscheinseiten, Dealblogs und Foren ist nicht gestattet. Sollte der Gutschein-Code auf Drittanbieterseiten geteilt werden, so wird der Gutschein-Code gelöscht. Ebenso verliert sämtliches zu diesem Zeitpunkt vorhandene verbliebene Guthaben seine Gültigkeit.

11. Die Einlösebedingungen von Gutscheinen sind abhängig von den entsprechenden Aktionen. Sofern keine individuellen Gutscheinbedingungen festgelegt wurden, gelten grundsätzlich die folgenden Konditionen:

• Gutscheine sind nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

• Gutscheine sind grundsätzlich nur für Neukunden gültig.

• Gutscheine können nur digital eingelöst werden.

• Eine nachträgliche Anrechnung von Gutscheinen ist nicht möglich.

 

§ 7 Haftung von BergBox, Obliegenheiten des Bestellers

1. BergBox haftet für nachweisbar verschuldeten direkten Schaden mit Ausnahme von Fällen der leichten und mittleren Fahrlässigkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, in jedem Fall aber höchstens CHF 20’000.-

2. Die Haftung für mittelbaren Schaden oder Folgeschäden (bspw. entgangener Gewinn) ist in jedem Fall – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Die Beschränkungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung auf Körperschäden, welche von BergBox direkt und nachweislich verschuldet zugefügt wurden, sowie im Fall von zwingenden gesetzlichen Regelungen einschliesslich des Produktehaftpflichtgesetzes.

4. Für Schäden, welche durch Hilfspersonen (Erfüllungsgehilfen) verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Es besteht keine persönliche Haftung, weder von Organen, Direktoren, Mitarbeitern noch Hilfspersonen.

5. Der Besteller ist verpflichtet Produkt-, Verzehr – und Warnhinweise zu gelieferten Produkten vor Verwendung sorgfältig zu lesen und zu beachten. Sind diese nicht vorhanden, so ist der Besteller verpflichtet, sich selbständig über die gelieferten Produkte deren Verzehr, Lagerung und Zubereitung aufzuklären. Mögliche Folgen oder Spätfolgen aufgrund fehlerhafter Handhabung seitens BergBox gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers.

 

§ 8 Datenschutz

1. Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.

§ 9 Anwendbares Recht, keine Nebenabreden, Regelung für unwirksame bzw. undurchführbare Regelungen und Regelungslücken

1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschliesslich das materielle schweizerische Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.

2. Für sämtliche Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in der Schweiz, vorbehältlich der im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel, ausschliesslich zuständig

3. Salvatorische Klausel

4. Sollte eine Regelung des geschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicherweise vereinbart hätten. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.

Ihre BergBox GmbH

 

Stand: September 2020

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